Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Rechtsnormen des Norddeutschen Bundes aus dem Jahr 1868

DatumTitelVerweis
21.01.1868Bekanntmachung, betreffend die Wahrnehmung der Central-Kassengeschäfte des Norddeutschen BundesN26
17.02.1868Post-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und NorwegenA7
22.02.1868Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, welche aus dem Gebiete des einen Theils in dasjenige des anderen Theils einwandernA11
04.03.1868Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesrathes des Norddeutschen BundesN27
04.03.1868Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages des Norddeutschen BundesN28
15.03.1868Bekanntmachung, betreffend den provisorischen Gebührentarif für die Konsuln des Norddeutschen BundesN29
26.03.1868Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von GeldsendungenA10
30.03.1868Gesetz, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1868N30
30.03.1868Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Deutschen Zoll- und Handelsverein einerseits und Spanien andererseitsA13
07.04.1868Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und DänemarkA8
08.04.1868Gesetz, die Unterstützung der bedürftigen Famlilien zum Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffendN31
09.04.1868Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Hessen, die Besteuerung des Branntweins und Biers in dem nicht zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theile des Großherzogthums Hessen betreffendA17
11.04.1868Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und der Schweiz andererseitsA18
13.04.1868Verordnung, betreffend die Einberufung des ZollparlamentsN32
04.05.1868Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der EheschließungN33
04.05.1868Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen LandenN34
08.05.1868Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Zollverein einerseits und dem Kirchenstaate andererseitsA16
18.05.1868Gesetz wegen Abänderung einzelner Bestimmungen der Zollordnung und der ZollstrafgesetzgebungN35
25.05.1868Telegraphen-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und LuxemburgA15
25.05.1868Gesetz, betreffend den Vereins-Zolltarif vom 1. Juli 1865N37
26.05.1868Gesetz, die Besteuerung des Tabacks betreffendN38
29.05.1868Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und BelgienA14
29.05.1868Gesetz, betreffend die Aufhebung der SchuldhaftN36
10.06.1868Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in StettinN41
11.06.1868Gesetz, betreffend die antheilige Uebernahme einer Garantie des Norddeutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahrbarkeit des Sulina-Armes der Donaumündungen von der Europäischen Donauschiffahrts-Kommission aufzunehmenden AnleiheN59
14.06.1868Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militairbeamte der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und WaisenN39
19.06.1868Gesetz, betreffend die Verwaltung der nach Maaßgabe des Gesetzes vom 9. November 1867 aufzunehmenden BundesanleiheN40
25.06.1868Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des FriedenszustandesN55
29.06.1868Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militairverwaltung des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869N51
29.06.1868Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1869N50
01.07.1868Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen SpielbankenN42
04.07.1868Gesetz, betreffend die Kontrolle des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869N48
04.07.1868Gesetz, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-GenossenschaftenN47
04.07.1868Allerhöchster Erlaß, betreffend die in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen SchatzanweisungenN49
04.07.1868Gesetz wegen Besteuerung des Braumalzes in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und GebietstheilenN43
08.07.1868Gesetz, betreffend den Betrieb der stehenden GewerbeN46
08.07.1868Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung des Brauerei-Unternehmers für Zuwiderhandlungen gegen die Braumalzsteuergesetze durch Verwalter, Gewerbsgehülfen und HausgenossenN45
08.07.1868Gesetz, betreffend die Besteuerung des Branntweins in verschiedenen zum Norddeutschen Bunde gehörenden Staaten und GebietstheilenN44
29.07.1868Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in Mecklenburg, Lauenburg, Lübeck und Preußischen und Hamburgischen GebietstheilenN52
17.08.1868Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen BundN53
01.09.1868Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den NiederlandenA34
19.10.1868Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in verschiedenen Preußischen und Hamburgischen GebietstheilenN54
10.11.1868Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg und Baden einerseits und Italien andererseitsA19
25.11.1868Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in OldenburgN56
07.12.1868Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868Q561
21.12.1868Konsular-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und ItalienA21
22.12.1868Verordnung, betreffend die Einführung der in Preußen geltenden Vorschriften über die Heranziehung der Militairpersonen zu Kommunalauflagen im ganzen BundesgebietN57
31.12.1868Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung der Instruktion zur Auführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868N58