Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Uebereinkunft zwischen Deutschland und der Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen

Vom 01.05.1880.

Fundstelle: RGBl 1880, 149 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollErste und zweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollDritte Beratungwww.reichstagsprotokolle.de

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertHandels- und Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des Zollvereins einerseits und der Schweiz andererseits13.05.1869A24