Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Uebereinkunft zwischen Deutschland und den Niederlanden, betreffend die Ausdehnung der über die gegenseitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Aerzte, Wundärzte und Hebammen zur Ausübung der Praxis unter dem 11. Dezember 1873 getroffenen Uebereinkunft auf die Thierärzte

Vom 23.02.1898.

Fundstelle: RGBl 1899, 221 (bei commons.wikimedia.org)