Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Viehseuchenübereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Österreich-Ungarn
Vom 25.01.1905.
Fundstelle: RGBl 1906, 287 (bei commons.wikimedia.org)
Dieses Dokument enthält:
- Verzeichnis der Gebiete in Österreich, gegen die seitens des Deutschen Reichs nach Artikel 5 Absatz 2 und 3 des Viehseuchenübereinkommens Einfuhrverbote wegen bedrohlichen Auftretens von Lungenseuche erlassen werden dürfen
- Verzeichnis der Gebiete in Österreich, gegen die seitens des Deutschen Reichs nach Artikel 5 Absatz 1 bis 3 des Viehseuchenübereinkommens Einfuhrverbote erlassen werden können