Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung

Vom 27.08.1907.

Fundstelle: RGBl 1907, 763 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Zusatzvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden zu dem am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrag über Unfallversicherung30.05.1914Q2585

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Ausführungsbestimmungen zu dem am 27. August 1907 abgeschlossenen Vertrage zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über Unfallversicherung16.12.1907N1709
Bekanntmachung, betreffend Festsetzung von Mittelwerten für den Gulden niederländischer Währung und die Mark deutscher Währung auf dem Gebiete der Unfallversicherung29.01.1908N1712
Verordnung über Festsetzung von Mittelwerten für den Gulden niederländischer Währung auf dem Gebiete der Unfallversicherung27.04.1923N5948