Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte
Vom 11.01.1917.
Fundstelle: RGBl 1918, 316 (bei commons.wikimedia.org)