Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschechoslovakischen Republik zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Tschechoslovakischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen

Vom 31.12.1921.

Fundstelle: RGBl II 1923, 70 (bei alex.onb.ac.at)