Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung, insbesondere zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern
Vom 23.05.1923.
Fundstelle: RGBl II 1923, 90 (bei alex.onb.ac.at)