Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Instruktion für die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26 i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz

Vom 09.07.1886.

Fundstelle: RZBl 1886, 230 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 261 des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, II. die Untersichung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz02.06.1892N10413