Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 261 des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, II. die Untersichung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz

Vom 02.06.1892.

Fundstelle: RZBl 1892, 408 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs, der schmalzartigen Fette und der unter Nr. 26i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe und II. die Denaturirung schmalzartiger Fette06.02.1896N10488

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufInstruktion für die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26 i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz09.07.1886N10246