Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Instruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs, der schmalzartigen Fette und der unter Nr. 26i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe und II. die Denaturirung schmalzartiger Fette

Vom 06.02.1896.

Fundstelle: RZBl 1896, 55 (nicht online)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Abänderung der Instruktion für die zolltechnische Unterscheidung des Talgs, der schmalzartigen Fette und der unter Nr. 26i des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe u. s. w.19.12.1896Q304
Geändert durch Abänderungen und Ergänzungen der Instruktion für die zolltechnische Unterscheidung des Talgs u. s. w.22.11.1900Q305

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufInstruktion für I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 261 des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe, II. die Untersichung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz02.06.1892N10413