Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung, betreffend die weitere Ausdehnung der Bestimmung des § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung auf Beamte, welche von einem öffentlichen Verbande mit Pensionsberechtigung angestellt sind

Vom 27.10.1898.

Fundstelle: RZBl 1898, 427 (nicht online)