Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Dienstanweisung über Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten in der vom 1. April 1913 ab geltenden Fassung

Vom 13.03.1913.

Fundstelle: RZBl 1913, 399 (nicht online)