Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924
Dienstanweisung über Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten in der vom 1. April 1913 ab geltenden Fassung
Vom 13.03.1913.
Fundstelle: RZBl 1913, 399 (nicht online)