Fundstelle: RZBl 1913, 1087 (nicht online)
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Modifiziert durch | Verlängerung der im § 13 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über einen einmaligen außerordntlichen Wehrbeitrag für die Abgabe der Vermögenserklärung vorgesehenen Frist | 24.01.1914 | N11080 |