Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung, betreffend das Flaggenrecht deutscher Binnenschiffe, die ausschließlich auf ausländischen Gewässern verkehren

Vom 01.03.1900.

Fundstelle: RGBl 1900, 41 (bei commons.wikimedia.org)


Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung, betreffend das Flaggenrecht deutscher Binnenschiffe, die ausschließlich auf ausländischen Gewässern verkehren11.04.1900N10589