Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Reichsschuldenordnung

Vom 19.03.1900.

Fundstelle: RGBl 1900, 129 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz, betreffend Änderung der Reichsschuldenordnung22.02.1904Q1099
Geändert durch Gesetz zur Vereinfachung des Aufgebotsverfahrens08.03.1922Q751

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bekanntmachung, betreffend die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots und des Ausschlußurtheils bei Kraftloserklärungen von Reichs-Schuldverschreibungen oder Reichs-Schatzanweisungen18.04.1901N55002
Bekanntmachung, betreffend die Veröffentlichung des Aufgebots und des Ausschlußurtheils bei Kraftloserklärungen von Reichs-Schuldverschreibungen oder Reichs-Schatzanweisungen16.06.1902N55015

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertGesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenverteidigung09.11.1867N19
Hebt aufGesetz, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldurkunden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs12.05.1873N297
ÄndertBankgesetz14.03.1875N399
ÄndertGesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, und des Gesetzes vom 18. Juni 1873, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und für die im Großherzogthum Lothringen belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn23.02.1876N435