Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes

Vom 02.11.1867.

Fundstelle: NBGBl 1867, 61 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsdrucksacheGesetzentwurf mit Motivenwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsdrucksacheKommissionsberichtwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollBeratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollBeschlussfassungwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend die Besorgung von Schreiben mit Behändigungsscheinen durch die Postanstalten22.09.1871N50007
Verordnung, betreffend die Einführung von Postmandaten22.09.1871N50006
Verordnung, betreffend die Versendung extraordinärer Zeitungs-Beilagen durch die Post30.09.1871N50008
Verordnung, betreffend die Erweiterung der Drucksachen-Beförderung mit der Post04.11.1871N50009
Verordnung, betreffend die Gebühr für Postkarten und die Gewichtsstufe für Drucksachen und Waarenproben01.05.1872N50014
Verordnung, betreffend die Gebühr für die Abtragung der mit den Postbeförderungs-Gelegenheiten angenommenen Briefe mit Werthangabe u. s. w. nach dem Landbestellbezirk, so wie der Briefe mit Werthangabe über 500 Thlr. oder 1000 Fl. nach dem Ortsbestellbezirk14.09.1872N50016