Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung des Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge

Vom 07.02.1903.

Fundstelle: RGBl 1903, 199 (bei www.rechtssetzung.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung über die deutschen Flaggen11.04.1921N4638

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Ausführungsbestimmungen zum Allerhöchsten Erlasse, betreffend die Führung des Eisernen Kreuzes auf der Handelsflagge, vom 7. Februar 190326.03.1903N10699

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertAllerhöchster Erlaß, betreffend Abzeichen auf der Handelsflagge für die als Offiziere des Beurlaubtenstandes etc. der Marine angehörigen Schiffsführer01.07.1896N1147