Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903

Vom 17.12.1903.

Fundstelle: RGBl 1903, 312 (bei www.rechtssetzung.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 190311.07.1904N1553
Aufgehoben durch Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren20.12.1905N1604