Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903

Vom 11.07.1904.

Fundstelle: RGBl 1904, 305 (nicht online)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren20.12.1905N1604

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertBekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 190317.12.1903N1527