Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen

Vom 31.05.1906.

Fundstelle: RGBl 1906, 593 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 27. März 1911/14. Juni 1912 und des Besoldungsgesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheers, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 (des Mannschaftsversorgungsgesetzes)03.07.1913N2070
Modifiziert durch Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 27. März 1911/14. Juni 1912 und des Besoldungsgesetzes sowie zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheers, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906 (des Mannschaftsversorgungsgesetzes)03.07.1913N2070
Modifiziert durch Verordnung über die Hemmung von Ausschlußfristen im Mannschaftsversorgungsgesetze zu Gunsten von Kriegsteilnehmern13.01.1919N3705
Geändert durch Verordnung über Änderung des Verfahrens in Militärversorgungssachen01.02.1919N3709

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1914 und 1915 als Kriegsjahre07.09.1915N2486
Verordnung über Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenenschaft als Dienstzeit30.11.1918N3723

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertBekanntmachung wegen Redaktion des Gesetzes, betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst18.07.1896N1152
ModifiziertUnfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes18.06.1901N1420