Fundstelle: RGBl 1910, 640 (bei commons.wikimedia.org)
Dieses Dokument enthält:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Belgien und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 24.05.1910 | N1875 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch die Niederlande und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 24.09.1910 | N1892 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend den Beitritt von Luxemburg, Schweden und der Schweiz zu dem am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 06.04.1911 | N1910 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend die Inkraftsetzung des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in der französischen Kolonie Algerien und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 22.09.1911 | N1935 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend die Annahme eines besonderen Unterscheidungszeichens für Kraftfahrzeuge durch Britisch Indien und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 21.09.1912 | N2012 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Montenegro und Griechenland sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 11.04.1913 | N2052 |
Geändert durch | Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Dänemarks zu dem am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die Inkraftsetzung dieses Abkommens auf den Inseln Guernsey und Jersey, die Kündigung des Abkommens für eine Anzahl britischer Kolonien sowie die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrat getroffenen Bestimmungen | 22.04.1914 | N2127 |
Geändert durch | Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr | 05.10.1922 | Q1480 |
Geändert durch | Verordnung über Änderungen der Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs | 15.03.1923 | N5900 |
Geändert durch | Bekanntmachung über das am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichnete Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen | 30.07.1923 | Q1481 |
Geändert durch | Bekanntmachung über das am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichnete Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen | 20.09.1924 | Q1482 |
Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:
Norm | vom | Verweis |
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Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Rumänien und Portugal, die Inkraftsetzung des Abkommens in einer Anzahl britischer Kolonien und Protektorate sowie im französischen Protektorat Tunis und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 29.04.1912 | N1987 |
Bekanntmachung, betreffend die Annahme eines besonderen Unterscheidungszeichens für Kraftfahrzeuge durch Britisch Indien und die dadurch erforderlich gewordenen Änderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Bestimmungen | 21.09.1912 | N2012 |
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Ändert | Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen | 03.02.1910 | N9849 |