Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1925

Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen

Vom 07.06.1871.

Fundstelle: RGBl 1871, 207 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollErste Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
Reichstagsprotokollwww.reichstagsprotokolle.de
Reichstagsprotokollwww.reichstagsprotokolle.de
Reichstagsprotokollwww.reichstagsprotokolle.de
Reichstagsprotokollwww.reichstagsprotokolle.de
Reichstagsprotokollwww.reichstagsprotokolle.de

Literatur

TypAutorTitelJahrQuelle (extern)
Juristische LiteraturEndemann, W.Die Haftpflicht der Eisenbahnen, Bergwerke etc. für die bei deren Betriebe herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen. Erläuterungen des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871.1871dlib-pr.mpier.mpg.de
Juristische LiteraturZimmermann, FriedrichÜber das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u.s.w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen1872dlib-zs.mpier.mpg.de
Juristische LiteraturJacobi, Ludwig Hermann WilhelmDie Verbindlichkeit zum Schadenersatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Fabriken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen : Gesetz vom 7. Juni 18711874dlib-pr.mpier.mpg.de
Juristische Literaturvon KräwelDie Tragweite des Reichs-Haftpflichtgesetzes nach der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts1881dlib-zs.mpier.mpg.de
Juristische LiteraturEndemann, W.Die Haftpflicht der Eisenbahnen, Bergwerke etc. für die bei deren Betriebe herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen. Erläuterungen des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871. 3. Aufl.1885dlib-pr.mpier.mpg.de
KommentarEger, GeorgDas Reichs-Haftpflicht-Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Steinbrüchen, Gräbereien und Fabriken herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen1886dlib-pr.mpier.mpg.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Elsaß-Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 über die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen01.11.1872Q661
Geändert durch Gesetz, betreffend die Einführung der Civilprozeßordnung30.01.1877N461
Geändert durch Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche18.08.1896N1151
Geändert durch Gesetz zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes08.07.1923Q662
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Haftungsgrenze im Reichshaftpflichtgesetze06.08.1923Q663
Geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Haftungsgrenze im Reichshaftpflichtgesetze19.09.1923Q664
Modifiziert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Haftungsgrenze im Reichshaftpflichtgesetze24.10.1923N6205

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Dritte Verordnung zur Änderung der Haftungsgrenze im Reichshaftpflichtgesetze24.10.1923N6205