Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenverteidigung

Vom 09.11.1867.

Fundstelle: NBGBl 1867, 157 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsdrucksacheGesetzentwurf mit Motivenwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenverteidigung20.03.1869N65
Geändert durch Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenverteidigung06.04.1870Q557
Geändert durch Reichsschuldenordnung19.03.1900N1346

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5,500,000 Thalern04.12.1869N98
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 7,200,000 Thalern06.02.1870N102
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000 Thalern30.09.1870N153
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern18.10.1870N154
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 1,971,600 Thalern10.01.1871N161
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thalern29.01.1871N165
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern20.03.1871N174
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6,500,000 Thalern20.03.1871N169
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von 4,971,600 Thalern zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung01.10.1871N213
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 2,020,900 Thalern12.11.1871N223
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern25.12.1871N240