Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Bekanntmachung, betreffend die Erhebung von Beiträgen zur Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung für Deutsche, die bei einer amtlichen Vertretung des Reichs oder eines Bundesstaats im Ausland oder bei deren Leitern oder Mitgliedern beschäftigt sind

Vom 06.03.1912.

Fundstelle: RGBl 1912, 191 (bei www.rechtssetzung.de)