Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung, betreffend die Unterstützung der Familien von Mannschaften des Beurlaubtenstandes und des Landsturms, die bei einer Schutztruppe in den Dienst getreten sind

Vom 19.03.1915.

Fundstelle: RGBl 1915, 187 (bei commons.wikimedia.org)


Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verfügung des Reichskanzlers zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Unterstützung der Familien von Mannschaften des Beurlaubtenstandes und des Landsturms, die bei einer Schutztruppe in den Dienst getreten sind, vom 19. März 191523.03.1915N2362