Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung eines Kriegsjahrs für Angehörige des Reichsheers und der Kaiserlichen Marine, die auf Befehl dem türkisch-italienischen Kriege 1911/12 oder dem Balkankriege 1912/13 beigewohnt haben

Vom 26.06.1916.

Fundstelle: RGBl 1916, 653 (bei commons.wikimedia.org)