Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Bekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben sowie über das Brennen von Rüben und Topinamburs im Betriebsjahr 1917/18

Vom 02.03.1917.

Fundstelle: RGBl 1917, 209 (bei commons.wikimedia.org)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verarbeitung von Topinamburs auf Branntwein12.05.1917N3172

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertBekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917/1802.12.1916N2989