Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verarbeitung von Topinamburs auf Branntwein

Vom 12.05.1917.

Fundstelle: RGBl 1917, 407 (bei commons.wikimedia.org)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ModifiziertBekanntmachung über Erleichterungen für Brennereien im Betriebsjahr 1916/17 bei Verarbeitung von Rüben und Rübensäften sowie Topinamburs23.03.1916N2644
ModifiziertBekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben sowie über das Brennen von Rüben und Topinamburs im Betriebsjahr 1917/1802.03.1917N3110