Fundstelle: RGBl 1919, 8 (bei alex.onb.ac.at)
Berichtigt: RGBl 1919, 62 (bei alex.onb.ac.at).
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Modifiziert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 4. Januar 1919 | 24.01.1919 | N3689 |
Modifiziert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 24. Januar 1919 | 24.01.1919 | N3724 |
Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 20.03.1919 | Q2342 |
Modifiziert durch | Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 28.03.1919 | N3778 |
Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung von gewerblichen Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 4. und 24. Januar 1919 | 04.04.1919 | Q2343 |
Aufgehoben durch | Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 03.09.1919 | N3920 |
Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:
Norm | vom | Verweis |
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Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 13.01.1919 | N3673 |
Ausführungsvorschrift zur Verordnung über Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 30.01.1919 | N3702 |
Ausführungsvorschrift zu den Verordnungen vom 4. und 24. Januar 1919 über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter und Angestellter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 04.04.1919 | N3785 |