Fundstelle: RGBl 1919, 8 (bei alex.onb.ac.at)
Berichtigt: RGBl 1919, 62 (bei alex.onb.ac.at).
| Effekt | Norm | vom | Verweis |
|---|---|---|---|
| Modifiziert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 4. Januar 1919 | 24.01.1919 | N3689 |
| Modifiziert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 24. Januar 1919 | 24.01.1919 | N3724 |
| Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 20.03.1919 | Q2369 |
| Modifiziert durch | Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 28.03.1919 | N3778 |
| Geändert durch | Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung von gewerblichen Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 4. und 24. Januar 1919 | 04.04.1919 | Q2370 |
| Aufgehoben durch | Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 03.09.1919 | N3920 |
Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:
| Norm | vom | Verweis |
|---|---|---|
| Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 13.01.1919 | N3673 |
| Ausführungsvorschrift zur Verordnung über Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 30.01.1919 | N3702 |
| Ausführungsvorschrift zu den Verordnungen vom 4. und 24. Januar 1919 über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter und Angestellter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung | 04.04.1919 | N3785 |