Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung

Vom 06.02.1875.

Fundstelle: RGBl 1875, 23 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Literatur

TypAutorTitelJahrQuelle (extern)
KommentarFitting, J.Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, vom 6.2.1875. 2.Aufl.1877dlib-pr.mpier.mpg.de
KommentarPhiller, OttoDas Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in der durch das Bürgerliche Gesetzbuch veränderten Fassung. 2. Aufl.1900dlib-pr.mpier.mpg.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Gesetz, betreffend die Einführung der Civilprozeßordnung30.01.1877N461
Geändert durch Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche18.08.1896N1151
Geändert durch Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit17.05.1898N1240
Eingeführt in
Helgoland durch
Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in Helgoland25.11.1899Q692
Geändert durch Gesetz, betreffend Änderung dess Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung14.04.1905Q693
Geändert durch Gesetz über den Personenstand11.06.1920Q637
Geändert durch Gesetz über standesamtliche Gebühren08.03.1923Q694

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Verordnung, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine befinden04.11.1875N411
Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in Bezug auf solche Militärpersonen, welche ihr Standquartier nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben20.01.1879N526
Ergänzung der Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 187510.03.1892N10407
Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung25.03.1899N1295
Verordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in bezug auf solche Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reichs haben oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, sowie in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden20.02.1906N1612