Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Offiziere und obere Militairbeamte der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen

Vom 14.06.1868.

Fundstelle: NBGBl 1868, 335 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden, Südhessen und Württemberg durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
Eingeführt in
Bayern durch
Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern22.04.1871N172
Eingeführt in
Helgoland durch
Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland22.03.1891N936
Modifiziert durch Militärhinterbliebenengesetz17.05.1907N1685