Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1924

Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung

Vom 03.09.1919.

Fundstelle: RGBl 1919, 1500 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 3. September 191912.02.1920Q2422
Bekanntmachung einer Neufassung12.02.1920RGBl 1920, 218, ber. S.278 (bei alex.onb.ac.at)
Geändert durch Verordnung, betreffend Änderung der Verordnung über die Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung28.01.1922Q2423
Geändert durch Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung13.10.1923Q2424
Geändert durch Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung15.10.1923N6193
Modifiziert durch Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs (Personal-Abbau-Verordnung)27.10.1923N6210
Geändert durch Verordnung über das Schlichtungswesen30.10.1923N6228

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung gewerblicher Arbeiter während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung04.01.1919N3656
Hebt aufVerordnung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung24.01.1919N3690
Hebt aufVerordnung, betreffend die Wirksamkeit von Kündigungen der Arbeiter und Angestellten in Reichs- und Staatsbetrieben21.07.1919N3878