Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Aufhebung der am 19. März 1920 für den Bezirk Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffenen weiteren Maßnahmen

Vom 27.03.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 473 (bei alex.onb.ac.at)

Berichtigt: RGBl 1920, 1138 (bei alex.onb.ac.at).


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufVerordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bezirke des Reichswehrgruppenkommandos 1 nötigen weiteren Maßnahmen19.03.1920N4161