Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 11.04.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 479 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch ..N4396
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 für die nachstehend aufgeführten Bezirke28.05.1920N4269
Modifiziert durch Bekanntmachung, betreffend Außerkraftsetzung der zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 für die Provinz Schlesien14.06.1920N4397
Modifiziert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen für Groß-Hamburg27.06.1920N4410
Modifiziert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen27.06.1920N4411
Modifiziert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen in der Provinz Sachsen ohne den Kreis Ziegenrück31.08.1920N4482