Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen

Vom 10.04.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 558 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

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Geändert durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete der Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen15.06.1920Q2350
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung10.10.1921Q2351