Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Gesetz zur Ausführung des Artikel 170 der Reichsverfassung
Vom 27.04.1920.
Fundstelle: RGBl 1920, 643 (bei alex.onb.ac.at)
Dieses Dokument enthält:
- Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat Bayern über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Bayerns an das Reich
- Schlußprotokoll zum Staatsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat Bayern vom 29./31. März 1920 über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Bayerns an das Reich
- Verzeichnis der Bauten usw., die von der bayerischen Post- und Telegraphenverwaltung bereits in Angriff genommen sind oder nach den vom bayerischen Landtag genehmigten Mitteln in Angriff genommen werden sollen
- Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freien Volksstaat Württemberg über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Württembergs an das Reich
- Schlußprotokoll zum Staatsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freien Volksstaat Württemberg vom 29./31. März 1920 über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Württembergs an das Reich
- Verzeichnis der Bauten usw., die von der württembergischen Post- und Telegraphenverwaltung bereits in Angriff genommen sind oder nach den vom württembergischen Landtag genehmigten Mitteln in Angriff genommen werden sollen