Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung

Vom 30.05.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1147 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten über die Bildung außerordentlicher Gerichte29.03.1921N4621