Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen

Vom 01.04.1876.

Fundstelle: RGBl 1876, 137 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch ..Q713
Geändert durch Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Kriegsleistungen14.04.1888Q714
Modifiziert durch Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Kriegsleisutngs-Gesetz in Bezug auf den Fouragesatz für schwere Pferde kaltblütigen Schlages03.11.1893N10445
Geändert durch Bekanntmachung, betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungsverbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörder24.07.1894Q715
Geändert durch Bekanntmachung, betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungsverbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörder29.06.1903Q717
Geändert durch Verordnung, betreffend Abänderung der Ausfühungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen29.12.1906Q716
Geändert durch Verordnung, betreffend Ergänzung der Ziffer I 7 1 der Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen, vom 1. April 187604.04.1917Q718
Geändert durch Verordnung, betreffend die Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Kriegsleistungen18.07.1918Q719

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
(Bekanntmachung über die Erhöhung des Tagesfouragesatzes für die Pferde im Falle eines Krieges auf Märschen und in Kantonnirungen)08.08.1897N10527