Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für den Bezirk des Wehrkreises I nötigen Maßnahmen

Vom 23.07.1920.

Fundstelle: RGBl 1920, 1477 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Modifiziert durch Verordnung auf Grund des § 25 des Gesetzes, betreffend Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit, vom 17. August 192030.03.1921N4628
Aufgehoben durch Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen30.08.1921Q2396