Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen

Vom 26.03.1921.

Fundstelle: RGBl 1921, 343 (bei alex.onb.ac.at)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Verordung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen03.06.1921Q2416