Fundstelle: RGBl 1921, 371 (bei alex.onb.ac.at)
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Geändert durch | Verordnung des Reichspräsidenten zur Abänderung der Verordnung über die Bildung außerordentlicher Gerichte vom 29. März 1921 | 14.05.1921 | Q2612 |
Modifiziert durch | Verordnung, betreffend die Beendigung der Tätigkeit der außerordentlichen Gerichte und Anklagebehörden, welche gemäß der Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. Mai 1920 und den in Verfolg dieser Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 30. Mai und 8. Juni 1920 eingesetzt sind | 05.11.1921 | N4771 |
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
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Hebt auf | Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nötigen Maßnahmen auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung | 30.05.1920 | N4286 |