Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken

Vom 19.07.1879.

Fundstelle: RGBl 1879, 259 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollErste und zweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollDritte Beratungwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden durch
Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Großherzogthum Baden09.09.1887N819
Eingeführt in
Württemberg durch
Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Königreich Württemberg23.09.1887N820
Eingeführt in
den Hohenzollernschen Landen durch
Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins in den Hohenzollernschen Landen25.09.1887N821
Eingeführt in
Bayern durch
Verordnung, betreffend die Besteuerung des Branntweins im Königreich Bayern27.09.1887N822

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertVertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend08.07.1867A1