Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung der Instruktion zur Auführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868

Vom 31.12.1868.

Fundstelle: NBGBl 1869, 1 (bei reader.digitale-sammlungen.de)

Dieses Dokument enthält:


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Geändert durch Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung von § 15 der Instruktion zur Auführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 186803.09.1870Q569
Eingeführt in
Elsaß und Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht und die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden14.07.1871Q567
Modifiziert durch Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens hinsichtlich des Servises für Kantonnements- und Marschquartier29.01.1885N712
Geändert durch Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes23.03.1908Q570