Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923
Verordnung über den Jahresarbeitsverdienst der in der Kauffahrteiflotte, auf Kabeldampfern und Schulschiffen sowie in der Hoochseefischereiflotte beschäftigten, nach dem vierten Buche der Reichsversicherungsordnung versicherungspflichtigen Personen
Vom 20.06.1923.
Fundstelle: RGBl I 1923, 400 (bei alex.onb.ac.at)
Effekte der Norm
Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:
Effekt | Norm | vom | Verweis |
Hebt auf | Ausführungsbestimmungen zum § 15 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1922 | 14.09.1922 | N5142 |