Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung des Betriebsfonds der Reichskasse

Vom 15.02.1882.

Fundstelle: RGBl 1882, 38 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 15. Februar 188226.06.1882N645