Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes

Vom 05.06.1869.

Fundstelle: NBGBl 1869, 141 (bei reader.digitale-sammlungen.de)


Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Eingeführt in
Baden durch
Verfassung des Deutschen Bundes(unbekannt)R1
Eingeführt in
Elsaß-Lothringen durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869 in Elsaß-Lothringen01.03.1872Q573
Modifiziert durch Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bayern und Württemberg29.05.1872N258
Eingeführt in
Bayern und Württemberg durch
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 im Verkehr mit Bayern und Württemberg29.05.1872N258
Aufgehoben durch Gesetz über die Aufhebung der Gebührenfreiheiten im Post- und Telegraphenverkehre29.04.1920Q574