Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend

Vom 09.07.1887.

Fundstelle: RGBl 1887, 308 (bei www.digitale-sammlungen.de)


Materialien zur Gesetzgebung

TypVorgangQuelle (extern)
ReichstagsprotokollErste Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollZweite Beratungwww.reichstagsprotokolle.de
ReichstagsprotokollDritte Beratungwww.reichstagsprotokolle.de

Änderungsgeschichte

EffektNormvomVerweis
Aufgehoben durch Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend31.05.1891N949

Sekundärnormen

Folgende Normen wurden aufgrund oder zur Ausführung der Norm erlassen:

NormvomVerweis
Bestimmungen des Bundesraths über die Höhe der für Abläufe der Zuckerfabrikation festgesetzten Verbrauchsabgabe07.06.1888N10289
Ausführungsvorschriften zu § 6 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Zuckers, vom 9. Juli 188721.06.1888N10291

Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
Hebt aufGesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend26.06.1869N79
Hebt aufGesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker07.07.1883N661
Hebt aufGesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker, sowie die Verlängerung der Frist für die Entrichtung der im Betriebsjahre 1884/85 kreditierten Rübensteuer13.05.1885N727
Hebt aufGesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend01.06.1886N763