Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1923

Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und Telegraphen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichsfestungsbaufonds entnommenen Vorschüsse

Vom 26.03.1888.

Fundstelle: RGBl 1888, 107 (bei www.digitale-sammlungen.de)