Rechtssetzung in Deutschland 1867 - 1922

Verordnung über die Anzeige von Sterbefällen bei der Kaiserlichen Marine

Vom 15.02.1915.

Fundstelle: RGBl 1915, 105 (bei commons.wikimedia.org)


Effekte der Norm

Die Norm ändert oder modifiziert folgende Normen:

EffektNormvomVerweis
ÄndertVerordnung, betreffend die Verrichtungen der Standesbeamten in bezug auf solche Militärpersonen der Kaiserlichen Marine, welche ihr Standquartier nicht innerhalb des Deutschen Reichs haben oder dasselbe nach eingetretener Mobilmachung verlassen haben, sowie in bezug auf alle Militärpersonen, welche sich auf den in Dienst gestellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Marine befinden20.02.1906N1612